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Ein zusätzlicher Verteidiger

Sind zwei Verteidiger automatisch besser?

Hält doppelt tatsächlich besser?  - Das ist eine Frage, die man sich auch im Strafprozess stellen sollte. Machen also zwei Anwälte mehr Sinn als nur einer? Macht es Sinn, wenn zwei Anwälte im Team für die Rechte des Angeklagten kämpfen? Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten, sollte aber genauer durchdacht werden:

Beim Arzt oder der Autoreperatur macht man es doch auch, wieso also nicht auch beim Anwalt?

Bei Sexualstraftaten hat das Strafverfahren in vielen Fällen existenzielle Bedeutung für den Betroffenen. Es handelt sich nicht nur um irgendeine lästige Angelegenheit, die man mal schnell erledigen muss. Vielmehr hat der Verfahrensausgang unter Umständen weitreichenden Einfluss auf die weitere Zukunft. In gewissen Situationen und Verfahren macht es also durchaus Sinn, sich eine Zweitmeinung einzuholen oder sich eines zweiten Verteidigers zu bedienen.

Vier-Augen-Prinzip

Tatsache ist, vier Augen sehen mehr als zwei. Dies gilt z.B. beim Puzzeln, bei der Suche nach der Fernbedienung, aber auch beim Aktenstudium und der Prüfung der Beweislage. Bei der Durchsicht der Beweismittel und der Zeugenvernehmungen kommt es ggf. auf kleinste Details oder Nebensätze an. Nuancen können unter Umständen den Verfahrensausgang in die eine oder andere Richtung lenken. Um in komplexen Verfahren genau solche nicht zu übersehen, ist es ratsam, wenn eine zweite Person nochmal darüber sieht. Aber auch wenn nichts übersehen werden sollte, so ist es oft hilfreich, wenn eine zweite Person den Sachverhalt nochmal genau betrachtet. Bei Juristen heißt es scherzhaft oft: Zwei Juristen - Drei Meinungen. Hier ist etwas wahres dran. Nur weil der eine Verteidiger die Sache so einschätzt, wie er sie versteht, heißt es noch lange nicht, dass auch das Gericht die Sache so sieht. Ein zweiter Verteidiger kann das Betrachtungsspektrum ganz erheblich im Sinne des Mandanten erweitern.

Umfangreiche Beweislage

In machen Fällen ist es so, dass der Aktenumfang enorm ist. Damit sind nicht nur die polizeilichen Ermittlungshandlungen und Zeugenvernehmungen gemeint, sondern auch die Auswertung von Chatverläufen, Sprachnachrichten oder Videoaufzeichnungen. Irgendwann stößt jeder Verteidiger an seine Grenzen. Die Aktelage muss aber zwingend für eine sachgerechte und effiziente Verteidigung gelesen, durchgearbeitet und geprüft werden. Hier ist es oftmals hilfreich, wenn zwei Verteidiger im Team Arbeitsteilung betreiben und so jeweils ihre Kräfte auf den jeweiligen Teil konzentriert bündeln können.

Unterschiedliche Kompetenzschwerpunkte

Kein Rechtsanwalt kann alle Rechtsgebiete kompetent und im Sinne des Mandanten bearbeiten. Und auch kein Strafverteidiger kann alle Bereiche des Strafrechts gleich gut. Freilich sollte jeder Verteidiger das Grundhandwerkszeug der Strafprozessordnung auf den ff beherrschen. Es gibt darüber hinaus aber unter den auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidigern solche, deren Kompetenzschwerpunkt über die reine Strafprozessordnung hinaus beispielsweise in der Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit oder der Handhabung von IT-forensischen Auswertungen liegen. Je nach Fallkonstellation und Beweislage macht es hier Sinn, einen auf einen gewissen Themenbereich hochspezialisierten Strafverteidiger hinzuzuziehen.

Komplizierte Zeugenpersönlichkeiten

In etwa ähnlich verhält es sich mit der Zeugenbefragung. Nicht nur außerhalb des Gerichtssaal gibt es verschiedenen Persönlichkeiten mit ihrem Ecken und Kanten. Auch innerhalb des Gerichtssaal gibt es verschiedene Zeugenpersönlichkeiten. Auf diese ist je nach Typ unterschiedlich einzugehen. So kann es durchaus sein, dass die Hauptbelastungszeugin besser durch eine Frau befragt werden kann, wohingegen der nächste Zeuge aufgrund seiner Eigenart besser durch einen Mann befragt werden sollte. Es sind aber auch Situationen denkbar, in denen das klassische Spiel "Guter Bulle - Böser Bulle" von der Verteidigern bei der Zeugenbefragung während der Hauptverhandlung praktiziert werden sollte. Die Palette an weiteren Beispielen und und entsprechenden Handlungsoptionen ist lang und sollte je nach Einzelfall  genauer betrachtet werden.

Fazit

Wie Sie sehen, ist es unter Umständen zielführender einen weiteren Verteidiger ins Boot zu holen. Diese Überlegung sollte sorgfältig durchdacht werden,  schließlich geht es in der Regel um nichts mehr als die eigene Freiheit.


Sollten Sie eine Zweitmeinung benötigen oder auf einen weiteren Verteidiger zurückgreifen wollen, damit Ihre Rechte optimal gewahrt und durchgesetzt werden können, kontaktieren Sie mich gerne unter meinen Kontaktdaten.


Disclaimer
Bitte beachten Sie, dass ich für die auf dieser Seite vorliegenden Informationen keine Haftung übernehmen, diese Seiten weder ein Mandatsverhältnis begründen, noch ein Beratungsgespräch ersetzen können. Rechtliche Probleme und Fragen sind vielschichtig und bedürfen stets einer genauen Prüfung und Analyse der konkreten Verhältnisse, sodass schematische Lösungen ohne eine ausführliche und eingehende Prüfung des Sachverhalts nicht möglich sind.

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