Falschbeschuldigung

Falschbeschuldigung

Wer Opfer einer Vergewaltigung oder eines Missbrauchs ist, steht erst am Ende eines Verfahrens fest - Nicht schon bereits zu Beginn!

Bei kaum einem anderen Delikt ist die Quote, was die Falschbeschuldigungen anbelangt, derart hoch.

Das Fatale hieran ist, dass insbesondere beim Vorwurf einer Sexualstraftat, wie der Vergewaltigung oder dem sexuellen Missbrauch, die außerstrafrechtlichen Konsequenzen massiv oder gar existenzbedrohend sein können. Immer wieder folgt bereits auf die Beschuldigung die Ausgrenzung im sozialen Umfeld oder die Vorverurteilung durch Freunde, Bekannte oder die Öffentlichkeit, obwohl nicht einmal feststeht, dass man die Tat überhaupt begangen hat.

Hiergegen muss man etwas unternehmen!
Oftmals liegt eine Aussage gegen Aussage Konstellation vor. Die Anzeigeerstatterin/der Anzeigeerstatter wird in der Regel der einzige direkte Zeuge sein.

Die Strafverfolgungsbehörden nehmen die Anzeige erfahrungsgemäß kritiklos von der Anzeigeerstatterin/dem Anzeigeerstatter entgegen. Erst im Laufe des Ermittlungsverfahrens wird dann anhand der verschiedenen Aussagen von gegebenenfalls anderweitig verfügbarer mittelbarer Zeugen geprüft, ob das vermeintliche Opfer denn tatsächlich Opfer eines Sexualdelikts geworden ist.

Dieser Zeitraum zwischen Beschuldigung und Überprüfung der Opfereigenschaft kann jedoch schon so lang sein und bereits weitreichende Folgen für den Beschuldigten haben. 
Daher ist es unerlässlich bei dem Vorwurf eines Sexualdelikts, wie bspw. der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung oder des Missbrauchs, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen, um die Ermittlungsbehörden dazu zu bewegen, die Opfereigenschaft zu prüfen. 
Sollten Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten haben, besteht keine Pflicht dort zu erscheinen. Hier gibt es zunächst nur einen Ratschlag, den Sie unbedingt befolgen sollten: 

Schweigen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden

und suchen einen Strafverteidiger auf.
Wenn Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen, dann
  • veranlasse ich, dass Ihr Vorladungstermin bei der Polizei abgesagt wird.
  • sorge dafür, dass die künftige Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden über mich abgewickelt wird, so dass Sie sich darum nicht mehr kümmern müssen.
  • kümmere ich mich darum, dass die Öffentlichkeit davon nichts erfährt.
  • beantrage ich Akteneinsicht, damit wir uns gemeinsam erstmal einen Überblick über den Sachverhalt verschaffen, der Ihnen vorgeworfen wird.
  • untersuche ich die Sie belastende(n) Aussage(n) auf mögliche Widersprüche und Unstimmigkeiten.
Im Anschluss hieran entwickeln wir gemeinsam eine entsprechende Verteidigungsstrategie, um die Vorwürfe, die Ihnen gemacht werden, zu entkräften.
Sie können gerne direkt einen Besprechungstermin zur Klärung der weiteren Fragen bei uns in Regensburg vereinbaren,
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oder Sie benutzten das unten stehende Kontaktformular und kontaktieren mich zunächst einmal elektronisch per Mail.

DISKRET - VORURTEILSFREI - ENGAGIERT

Kontaktieren Sie mich gerne in unserer Regensburger Kanzlei und wir versuchen gemeinsam das Optimum der Verteidigung zu erreichen

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