Sexueller Missbrauch von Kindern

Sexueller Missbrauch von Kindern

Sexualstraftaten erfordern engagierte und kompetente Verteidigung!

§ 176 StGB - Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Was ist strafbar?

Unter den sexuellen Missbrauch sind alle sexuellen Handlungen an Kindern gefasst. Schutzgut ist die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes. Als Kind zählt dabei jede Person unter 14 Jahren. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass Kinder noch nicht einwilligungsfähig sind. Es spielt deshalb auch keine Rolle, ob das Kind in die sexuelle Handlung selbst freiwillig einwillig oder nicht. 
Zu beachten ist, dass nach § 176 StGB nicht nur alle körperlichen Handlungen an Kindern strafbewährt sind, sondern auch solche Handlungen strafbar sein können, bei denen das Kind selbst nicht berührt wird. Hierunter fallen sexuelle Handlungen die vor einem Kind aufgeführt werden oder sexuelle Handlungen die das Kind selbst ausführt. Auch das zur Verfügung stellen, also beispielsweise das Zusenden über Chat, E-Mai, WhatsApp etc., oder das Zeigen von pornographischem Material  führt zu einer Strafbarkeit. 

Welche Strafe droht?

Der sexuelle Missbrauch (§ 176 Abs. 1 StGB) sieht einen Strafrahmen von  6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe vor, mit Ausnahme von besonders schweren Fällen (§ 176 Abs. 3 StGB), die mit eine Mindeststrafe von 1 Jahr bestraft werden. In den Fällen des § 176 Abs. 4 StGB, d.h. wenn die sexuelle Handlung ohne Körperkontakt begangen wird, wird die Tat immer noch mit einer Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren sanktioniert.
Beachtet werden sollte auch, dass im Falle eines erneuten Ermittlungsverfahrens wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nach § 112a StPO gegeben ist. In nahezu allen Fällen in der Praxis wird hier von der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl beantragt. Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr als weiterer Haftgrund ist im Falle der Wiederholung dann nicht notwendig.

Sie haben die richtige Antwort nicht gefunden oder haben gegebenenfalls weitergehende Fragen?

Selbstverständlich kann dieser Text nur einen kurzen Überblick verschaffen. In erster Linie soll er Ihnen zur ersten Orientierung dienen, ohne aber bereits eine vollwertige Beratung darzustellen. Gerne biete ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch in unserer Regensburger Kanzlei kompetente und fundierte Beratung an und unterstütze Sie bei weiteren Problemen.

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