ED-Behandlung

Was machen bei ... ?

Erkennungsdienstliche Behandlung

 Die Einladung zur erkennnungsdienstlichen Behandlung ist nichts angenehmes - Was also tun?

Häufig wird bei Beschuldigten einer Sexualstraftat wie der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder der sexuellen Nötigung unmittelbar nach Festnahme eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt oder sie werden bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens zur Durchführung einer solchen von der Polizei vorgeladen
Eine Vorladung wird auch gerne mit dem Hinweis versehen, dass diese verpflichtend sei und man im Falle des Fernbleibens mit Zwang vorgeführt wird. 
Rechtsgrundlage der erkennungsdienstlichen Behandlung ist § 81b StPO. Hier gibt es zwei Alternativen. Nach § 81b Alternative 1 StPO kann die erkennungsdienstliche Behandlung im Rahmen des Strafverfahrens durchgeführt werden. Dies stellt eine repressive Maßnahme dar. Nach § 81b Alternative 2 StPO kann die erkennungsdienstliche Behandlung aber auch zum Zwecke des Erkennungsdienstes angeordnet werden. Das ist die präventive Alternative - sie wird also für künftige Ermittlungsverfahren durchgeführt.
Ganz grundsätzlich wird sie in der Regel immer bei der erstmaligen Begehung einer Sexualstraftat angeordnet. 
Die absoluten Standardmaßnahmen sind:
  • Aufnahme der persönlichen Daten, also Name, Anschrift und Geburtsdatum
  • Aufnahme von Lichtbildern (Porträt, Ganzkörper, Profil)
  • Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße
  • Abnahme von Fingerabdrücken
  • Aufnahme besonderer körperlicher Merkmale, wie Narben oder Tattos
Häufig wird auch eine molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren oder zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters durchgeführt. Dies darf nur durchgeführt werden, wenn Sie entweder freiwillig zustimmen oder es durch das Gericht - bzw. bei Gefahr in Verzug durch die Staatsanwaltschaft - angeordnet wird.
Aber Achtung: Man ist nicht verpflichtet aktiv daran mitzuwirken. Das bedeutet, dass man zwar alle Maßnahmen dulden muss, aber nicht selbst dabei mithelfen muss. So ist man beispielsweise nicht verpflichtet eine Stimmprobe abzugeben, jedoch darf man keine Gegenwehr leisten, wenn einem Fingerabdrücke abgenommen werden.
Sie haben eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung oder zur molekulargenetischen Untersuchung erhalten? Lassen Sie keine Zeit verstreichen und nehmen Kontakt mit mir auf. Machen Sie nicht den Fehler und ignorieren die Vorladung.
Je nach Art der erkennungsdienstlichen Behandlung gibt es verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten. Zusammen besprechen wir den Sachverhalt und ich werde Ihnen die weiteren Möglichkeiten erläutern. 
In dringenden Angelegenheiten können Sie mich natürlich rund um die Uhr unter meiner Notfallnummer kontaktieren

0151 - 40 41 63 89

Ansonsten erreichen Sie mich über meine Kontaktdaten oder auch jederzeit über das Kontaktformular

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