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Durchsuchung und elektronische Geräte

Durchsuchung und elektronische Geräte

Wie hat man sich zu verhalten?

Typischerweise wird bei einer Hausdurchsuchung beim Tatvorwurf eines Sexualdeliktes unter anderem schwerpunktmäßig nach elektronischen Geräten oder Speichermedien gesucht. 

Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich meistens davon, dass sie Verbindungen zwischen mutmaßlichem Opfer und Beschuldigten wie Chatverläufe, Anruflisten etc. oder beim Vorwurf der einer Straftat im Bereich der Kinder- oder Jugendpornographie entsprechende inkriminierte Bilddaten finden. 
Sollten sie fündig werden, können Sie sich drauf einstellen, dass Sie zwei Fragen garantiert zu hören bekommen:

1. Sind Sie mit der Sicherstellung einverstanden?

Sollte Ihnen diese Frage gestellt werden, steht zumindest schon mal fest, dass die Beamten etwas gefunden haben und das auch mitnehmen werden. 
Die Frage ist daher, auf welcher Grundlage der Gegenstand mitgenommen wird:

Entweder Sie stimmen der Mitnahme zu, dann handelt es sich um eine Sicherstellung. In diesem Fall nehmen Sie sich unter Umständen die Möglichkeit, die Mitnahme später rechtlich anzugreifen, da Ihnen - vereinfacht ausgedrückt - entgegen gehalten wird, dass Sie den Gegenstand ja freiwillig rausgegeben haben und dadurch bereits zu diesem Zeitpunkt zu verstehen gegeben haben, das sie die Mitnahme als rechtmäßig ansehen. 

Oder aber die geben Ihr Einverständnis nicht und  bestehen auf eine förmliche Beschlagnahme. In der konkreten Situation macht es zwar letztlich kaum einen Unterschied, ob Sie zustimmen oder nicht. Jedoch haben Sie im Falle einer förmlichen Beschlagnahme im Nachhinein immer noch die Möglichkeit die Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme gerichtlich feststellen zu lassen.

Achtung: Meistens lauert hier die Erste Falle, in die mal tappen kann.
Die Beamten erzählen einem ab und an, dass man die Geräte schneller zurückbekommt, wenn man freiwillig einer Sicherstellung zustimmt. Das ist natürlich Quatsch und soll einem nur dazu bringen, freiwillig alles herauszugeben. Die Dauer der Sicherstellung oder Beschlagnahme hängt davon ab, wie lange die Auswertung der Speichergeräte dauert. Einfluss hieraus hat aber dann nicht mehr die Polizei, sondern der Dienstleister, der die Geräte in der Regel im Auftrag der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft auswertet. Je nach Auftragslage und Auslastung liegt die Zeit zwischen etwa 3 Monaten und einem knappen Jahr. 

2. Wie lautet das Passwort oder der Pin?

Die zweite Frage, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommen wird, ist die Frage nach dem PIN des Handys oder dem Passwort für Computer etc.

Zwar ist es für die Beamten schön und gut, wenn sie das Notebook oder das Handy gefunden haben. Doch nutzt ihren in den seltensten Fällen das Handy an sich, sondern ihr Interesse liegt eher an den darin befindlichen Daten. 

Auch hier hört man immer wieder, dass man doch die Daten lieber freiwillig rausgeben solle, da man ja durch entsprechende IT-Experten eh an das Passwort und die entsprechenden Daten kommen würde und es durch deren Einsatz entsprechend teurer würde.

Grundsätzlich ist dies nicht falsch - in den meisten Fällen lassen sich die Handys durch Profis "knacken" oder die Passwörter durch entsprechende Software entschlüsseln. Beachtet werden sollte aber, dass oftmals durch die Auswertung der Handydaten weitere Beweise, die den Tatverdacht noch weiter erhärten oder im schlimmsten Fall noch weitere Straftaten zum Vorschein treten. Die Herausgabe des Kennworts oder des PINs sollte daher gut überlegt sein. 

Unbedingt empfehlenswert ist es, zunächst die Herausgabe des Kennwörter oder des PINs zu verweigern und sich umgehenden an einen Strafverteidiger zu wenden. Dieser kann nach entsprechender Akteneinsicht dann zusammen mit Ihnen besprechen, ob es Sinn macht, die Daten freiwillig herauszugeben oder es drauf ankommen zu lassen. 

Weitere Informationen, wie Sie sich bei einer Durchsuchung verhalten sollten, finden Sie HIER.
Sollten Sie Betroffener einer Durchsuchung oder einer sonstige Ermittlungsmaßnahme geworden sein, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. 
Zögern Sie nicht zu lange und vereinbaren einen Besprechungstermin, in dem Ihnen die rechtliche Situation und das weitere Vorgehen erklärt wird.
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Disclaimer
Bitte beachten Sie, dass ich für die auf dieser Seite vorliegenden Informationen keine Haftung übernehmen, diese Seiten weder ein Mandatsverhältnis begründen, noch ein Beratungsgespräch ersetzen können. Rechtliche Probleme und Fragen sind vielschichtig und bedürfen stets einer genauen Prüfung und Analyse der konkreten Verhältnisse, sodass schematische Lösungen ohne eine ausführliche und eingehende Prüfung des Sachverhalts nicht möglich sind.

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