Wissenswertes
Offene Fragen rund um den Strafprozess oder das Thema Sexualdelikte?
Im Folgenden versuche ich Ihre offenen Fragen zu beantworten und etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, zögern Sie bitte nicht und kontaktieren mich über das weiter unten befindliche Kontaktformular. Gerne können Sie auch direkt einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Regensburg vereinbaren.

Beim Durchschnittsbürger herrscht oftmals eine Fehlvorstellung oder Unkenntnis über den tatsächlichen und realen Ablauf eines Strafprozesses vor - zumindest ist das die tägliche Erfahrung, die man als Strafverteidiger macht. Der Tatort, Gerichtsshows etc. tragen ihr Übrigens dazu bei. Diese entsprechen aber nicht der tatsächlichen Praxis, wie Sie sie im Fall der Fälle erleben werden.

Vor einiger Zweit war es in aller Munde - das sog. Stealthing. Letztlich beschreibt es nichts anderes als das heimliche Abziehen des Kondoms während des an sich einvernehmlichen geschützten Geschlechtsverkehrs. Vermutlich etwas, was seit der Erfindung des Kondoms immer wieder ml vorgekommen ist. Und so verwundert es, dass der Begriff und/oder die Problematik bis vor kurzem weder bekannt noch juristisch irgendwie Aufsehen erregt hat. Im Jahr 2018 gab ein Verfahren und eine Verurteilung vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs gegeben. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Der Angeklagte legte gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Berufung ein. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hiergegen legte der Angeklagte nun Revision ein. Diese blieb erfolglos.