Nachdem Ihr Strafverteidiger umfassend Akteneinsicht erhalten hat, kann er Ihnen erklären, was Ihnen von den Ermittlungsbehörden genau vorgeworfen wird. Oftmals unterscheidet sich der Sachverhalt enorm von den Wahrnehmungen des Beschuldigten.
Letztlich ist es dann an der Zeit das weitere Vorgehen und die Verteidigungsstrategie gemeinsam zu erarbeiten.
Oberstes Ziel ist es, das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Sollte dies aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich sein, stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, eine Stellungnahme zur Sache abzugeben oder weiterhin zu schweigen.
Begeben Sie sich in die Hände eines Profis. Nehmen Sie gemeinsam mit ihm die Zügel in die Hand und lenken das Verfahren in die richtige Richtung.