Die Verteidigung in Sexualstrafverfahren erfordert innerhalb des Mandatsverhältnisses noch viel mehr Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant. Oftmals sind es Themen, mit denen man als Betroffenerer nicht so gern mit einem Fremden spricht. Umso wichtiger ist es daher, dass von Anfang an eine vertrauensvolle Basis
entwickelt wird.
Respekt gegenüber dem Mandanten
und ein vorurteilsfreier Umgang
mit ihm sind für mich eine Selbstverständlichkeit. Ich unterliege als Rechtsanwalt der anwaltlichen Schweigepflicht, so dass Sie ohne Scham
mit mir auch über Dinge sprechen können, die Ihnen sonst vielleicht unangenehm sind.
Die Verteidigung von Sexualstraten erfordert einen kompetenten und zuverlässigen Strafverteidiger. Strafverteidigung ist hier mehr als nur Jura. Neben einem fundierten Wissen in der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch ist es hier unerlässlich auf ein breitgefächertes Know-How in außenstrafrechtlichen Disziplinen
wie der Aussagepsychologie oder der Rechtsmedizin zurückgreifen zu können.
Aus diesem Grund bilde ich mich nicht nur in rechtswissenschaftlichen Bereichen fort, sondern auch in Disziplinen, mit denen der typische Anwalt an sich sonst keine Berührungspunkte hat.